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BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 9.88 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung wehrpflichtiger Mediziner als Kriegsdienstverweigerer - Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 11.11.1987 - B 1 K 85 A.497
- BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 9.88
- BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 9.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 5.85
Kriegsdienstverweigerung - Sanitätsoffizier - Rechtsschutzbedürfnis
Auszug aus BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 9.88
Das Verwaltungsgericht hat seine gegenteilige Auffassung im wesentlichen auf die Ausführungen des erkennenden Senats in seinen Urteilen vom 27. November 1985 - u.a. BVerwG 6 C 5.85 - (BVerwGE 72, 241) gestützt. - BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 36.86
Arzt - Medizinstudent - Wehrpflicht - Sanitätsdienst - Kriegsdienstverweigerung - …
Auszug aus BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 9.88
Der Senat hat jedoch nunmehr insbesondere durch sein zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmtes Urteil vom 17. August 1988 - BVerwG 6 C 36.86 - (Dok. Ber. A 1988, 315) entschieden, daß wehrpflichtige Ärzte, Sanitäter und sonstige Personen, die aufgrund ihrer allgemeinen Wehrpflicht zum Sanitätsdienst in der Bundeswehr herangezogen werden sollen, ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG haben.